Ein Münchner Trambahnführer hat sich erfolglos vor Gericht dagegen gewehrt, eine Tram mit Bundeswehrwerbung zu fahren. Zu Recht: Auch das verfassungsrechtlich geschützte Gewissen befreit nicht von allen Pflichten.
Meldungen der Tagespresse
Ein Münchner Trambahnführer hat sich erfolglos vor Gericht dagegen gewehrt, eine Tram mit Bundeswehrwerbung zu fahren. Zu Recht: Auch das verfassungsrechtlich geschützte Gewissen befreit nicht von allen Pflichten.
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