EU-Asylsystem verschärft Bürokratie und Einschränkungen für Geflüchtete
Die Bundesregierung betont den Abbau von Bürokratie, insbesondere wenn es darum geht, Unternehmen schnelle Aufträge und Gewinne zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu werden für schutzbedürftige Personen umfangreiche Vorschriften und Nachweispflichten beibehalten oder sogar ausgeweitet. Für Geflüchtete bedeutet dies weiterhin erhebliche Hürden, die oft zu jahrelanger Unsicherheit hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus führen. Ohne gültigen Aufenthaltstitel bleiben ihnen grundlegende Rechte wie Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe verwehrt.
Das neue Gemeinsame Asylsystem der EU (Geas)
Mit dem neuen EU-weiten Asylsystem, dem sogenannten Geas, verschärfen sich diese Bedingungen weiter. Im Kern steht eine Drohung: Freiheitsentzug, Abschiebungen und künftig auch die Anwendung der sogenannten Drittstaatenregelung, die kürzlich vom EU-Parlament und -Rat verabschiedet wurde. Diese Regelung sieht vor, dass Asylsuchende in ein beliebiges Drittland überstellt werden können, zu dem sie keinerlei persönliche Bindung haben – ein sogenanntes „Verbindungselement“ entfällt damit.
Fehlende Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten
Bislang hat sich kein EU-Mitgliedstaat bereit erklärt, Lager für Geflüchtete aus aller Welt zu betreiben. Die EU plant jedoch, einen entsprechenden Vertrag zu schließen und ist bereit, dafür erhebliche finanzielle Mittel bereitzustellen – vermutlich mehr, als es kosten würde, Geflüchtete angemessen unterzubringen, zu versorgen und ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gerade hier besteht ein großer Bedarf an Fachkräften.
Politische Zielsetzungen hinter der Asylpolitik
Die Asylpolitik verfolgt weder humanitäre noch ordnungspolitische Ziele, wie es oft behauptet wird. Vielmehr stehen Abschreckung, Kontrolle und die Erzeugung von Angst im Vordergrund. Dies zeigt sich auch in den Verschärfungen im Sozialrecht, die darauf abzielen, Geflüchtete und andere Menschen in eine abhängige und oft ausbeuterische Lage zu bringen, in der sie selbst schlecht bezahlte oder illegale Arbeit ohne Widerstand verrichten müssen.
- Dehumanisierung: Die Reduktion von Geflüchteten auf Zahlen, die „gesenkt“ werden sollen.
- Dämonisierung: Vorurteile, die insbesondere muslimische junge Männer als Gefahr stilisieren.
Grenzverfahren und ihre begrenzte Anwendung in Deutschland
Deutschland ist verpflichtet, 374 Plätze für Grenzverfahren bereitzustellen. Die tatsächliche Zahl der Fälle bleibt jedoch gering: Im Jahr 2025 wurden in Deutschland lediglich 213 Personen einem sogenannten „Flughafenverfahren“ unterzogen. An den Außengrenzen des Schengenraums ist mit deutlich höheren Fallzahlen zu rechnen.
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