Todesstrafe: Ein Widerspruch zu Recht und Gerechtigkeit
Frankfurt (ots) – Die Todesstrafe stellt eine unvereinbare Verletzung grundlegender Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit dar. Sie repräsentiert eine endgültige und verurteilenswerte Überhöhung des Menschen über den Menschen selbst. Im Kontext eines Rechtsstaates ist sie nichts anderes als ein Eingeständnis der Ohnmacht gegenüber dem primitivsten Rachegedanken.
Diese Form der Bestrafung ist unumkehrbar, anfällig für Fehler und von brutaler Natur. Sie trifft nicht nur tatsächlich Schuldige, sondern auch Unschuldige, die fälschlicherweise verurteilt wurden. Zudem ist die Todesstrafe sozial ungerecht verteilt: Besonders betroffen sind Menschen aus ärmeren Verhältnissen, Minderheiten und jene, die sich keine qualifizierte Verteidigung leisten können.
Der oft behauptete Abschreckungseffekt konnte wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Stattdessen erweist sich die Todesstrafe als grausam, diskriminierend und ineffektiv. In autoritären Regimen wie China, Iran oder Saudi-Arabien wird sie als Mittel zur Unterdrückung, zum Terror und zur Willkürherrschaft eingesetzt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie ein demokratischer Rechtsstaat ein derartiges Instrument staatlicher Gewalt nutzen und sich dennoch als legitim und sicher betrachten kann.
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