Friedhofsgärtner fordern Ausnahme von Gießverboten für Gräber während Hitzewellen

Bund deutscher Friedhofsgärtner fordert Ausnahmen bei Gießverboten für Gräber

Osnabrück (ots)

Der Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) spricht sich dafür aus, Gräber von behördlichen Gießverboten auszunehmen, um eine angemessene Pflege auch während anhaltender Hitzeperioden zu gewährleisten. Michael Ballenberger, Vorsitzender des BdF im Zentralverband Gartenbau, betonte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz), dass die Bewässerung von Grabstätten trotz flächendeckender Einschränkungen möglich bleiben müsse.

Auswirkungen der Trockenheit auf Grabbepflanzungen

Ballenberger erklärte, dass vor allem die langanhaltende Trockenheit, weniger die Hitze selbst, die Bepflanzungen auf Friedhöfen stark beanspruche. Aktuell sei jedoch nicht von dauerhaften oder großflächigen Schäden an Gräbern auszugehen.

Empfehlungen zur Bewässerung

Der Verbandsvorsitzende rät Angehörigen, die Bewässerung vorzugsweise in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend vorzunehmen. Dabei solle seltener, aber dafür gründlich gegossen werden, sodass das Wasser die Wurzeln erreicht. Für ein einzelnes Grab empfiehlt er eine Wassermenge von etwa 40 Litern.

Regionale Unterschiede bei Gießverboten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben verschiedene Kommunen und Landkreise zeitweise Bewässerungsverbote für Gärten und öffentliche Grünflächen erlassen. Einheitliche Regelungen auf Bundesebene existieren bislang nicht.

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