Haftbefehle und Sozialleistungen in Deutschland: Forderungen nach einem Datenaustausch zwischen Jobcentern und Justiz

Haftbefehle und Sozialleistungen: Kritik an fehlendem Datenaustausch in NRW

In Deutschland erhalten Personen, gegen die Haftbefehle vorliegen, trotz der laufenden Fahndung weiterhin Bürgergeld oder andere Sozialleistungen, sofern ihre Kontodaten den Behörden bekannt sind. Dies liegt daran, dass Jobcenter und Strafverfolgungsbehörden bislang keinen automatischen Informationsaustausch pflegen. Allein in Nordrhein-Westfalen sind derzeit etwa 27.800 Haftbefehle offen. Spitzenpolitiker aus NRW fordern nun eine Änderung dieser Praxis, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

Positionen aus der Politik

  • NRW-Innenminister Herbert Reul: Er betont, dass Personen, die sich dem Rechtsstaat entziehen, nicht gleichzeitig Anspruch auf Sozialleistungen haben sollten. Er bezeichnet es als schwer vermittelbar, dass Menschen, die bewusst staatlichen Anordnungen nicht folgen, weiterhin Bürgergeld erhalten. Reul sieht hierin eine Ungerechtigkeit gegenüber den rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an Regeln halten und Verantwortung übernehmen.
  • NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann: Er unterstützt Reuls Forderung und weist darauf hin, dass Leistungen derzeit nur dann eingestellt werden, wenn Betroffene für das Jobcenter nicht erreichbar sind. Viele Personen mit Haftbefehl erfüllen jedoch weiterhin ihre Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter, ohne dass dieses von dem Haftbefehl Kenntnis hat. Ebenso wissen die Strafverfolgungsbehörden häufig nicht, wenn Betroffene Leistungen beziehen.
  • SPD-Fraktionsvorsitzender Jochen Ott: Ott befürwortet ebenfalls, dass Personen mit Haftbefehl keine staatlichen Leistungen erhalten sollten. Er betont, dass der Sozialstaat auf Akzeptanz beruhe und fordert einen schnelleren Datenaustausch zwischen Jobcentern und Justiz. Zudem spricht er sich für eine beschleunigte Digitalisierung der Verwaltungsstrukturen aus.

Hintergrund und Forderungen

Eine bundesweite Statistik darüber, wie viele der gesuchten Personen Sozialleistungen beziehen, existiert nicht. In NRW sind die Haftbefehle überwiegend wegen nicht gezahlter Geldstrafen, Verkehrsdelikten, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung erlassen worden. Nur ein kleiner Teil betrifft schwere Gewalt- oder Tötungsdelikte. Die Polizei konzentriert sich bei der Fahndung vor allem auf Gewalttäter, während andere Gesuchte häufig nur bei Routinekontrollen entdeckt werden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ist für eine einheitliche Regelung zuständig. Laumann fordert eine genaue Prüfung der Möglichkeiten zum Datenaustausch zwischen Jobcentern und Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls eine Anpassung der bestehenden Verfahren.

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