Straubing (ots)
Die zahlreichen Vorgaben von übergeordneten Stellen stellen die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Themen wie Ganztagsbetreuung an Schulen, Qualitätssteigerungen in Kindertagesstätten, Klimaschutzmaßnahmen sowie Digitalisierungsprojekte werden in Berlin und den Landeshauptstädten beschlossen, müssen jedoch vor Ort umgesetzt werden. Häufig sind diese Maßnahmen an zeitlich begrenzte Programme oder Zuschüsse gebunden, während die dauerhaften Kosten von den Kommunen getragen werden müssen.
Vor diesem Hintergrund benötigen die Kommunen nicht nur eine Erhöhung ihrer eigenen Einnahmen, sondern es muss auch klar geregelt sein, dass die Auftraggeber die vollständigen und langfristigen Kosten übernehmen.
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