Finanzministerium Sachsen-Anhalt untersucht Besteuerung von Social-Media-Einnahmen
Das Finanzministerium von Sachsen-Anhalt intensiviert seine Kontrollen bezüglich der korrekten Versteuerung von Einkünften aus Social-Media-Aktivitäten. Dabei sind den Ermittlern bereits Unregelmäßigkeiten aufgefallen, wie Ministeriumssprecherin Nancy Eggeling gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgabe Mittwoch) bestätigte.
Aktuell laufen in den zuständigen Ermittlungsstellen in Halle und Magdeburg fünf Verfahren gegen namentlich bekannte Personengruppen, so Eggeling. Weitere Details wurden seitens des Ministeriums nicht bekanntgegeben.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Andere Bundesländer sind in diesem Bereich bereits weiter fortgeschritten. So hatte Nordrhein-Westfalen Mitte letzten Jahres eine spezielle Fahndungsgruppe für Influencer eingerichtet und zusätzlich Steuerdaten eingekauft, um Verstöße aufzudecken. Thüringens Finanzministerin Katja Wolf (BSW) berichtete Anfang April, dass im Freistaat die Zahl hauptberuflicher Influencer deutlich höher sei als bisher angenommen. Dort gebe es mehr als 500 Influencer, von denen einige über eine Million Follower verfügen.
Verschiedene Einnahmequellen und steuerliche Aspekte
Social-Media-Nutzer generieren Einnahmen auf unterschiedlichen Wegen. Ein wesentlicher Bestandteil sind Werbeeinnahmen: Plattformen wie YouTube oder Instagram schalten automatisch Werbeclips, deren Erlöse teilweise an die Influencer ausgeschüttet werden. Zusätzlich schließen diese eigene Werbeverträge ab oder vertreiben eigene Produkte. Weitere Einnahmequellen sind direkte Zahlungen über Abonnements oder kleine Zuwendungen während Livestreams.
Steuerlich können Influencer verschiedenen Abgaben unterliegen. Neben der Einkommensteuer können bei Überschreiten bestimmter Freibeträge auch Umsatz- und Gewerbesteuern relevant werden. Zudem zählen Sachleistungen wie Werbegeschenke, Einladungen zu Reisen oder Testprodukte ebenfalls als steuerpflichtige Einnahmen.
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