Schutz von Kindern und Jugendlichen in Strafverfahren durch Videovernehmungen in NRW

NRW plant besseren Schutz für Kinder und Jugendliche in Strafverfahren

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens, bestehend aus Schwarz und Grün, strebt eine verbesserte Absicherung von minderjährigen Opfern in Strafprozessen an. Laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ (Donnerstagsausgabe) soll eine neue Regelung eingeführt werden, die vorsieht, richterliche Vernehmungen vor der Hauptverhandlung per Video aufzuzeichnen. Dadurch soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen der direkte Auftritt vor Gericht erspart bleiben.

Diese Maßnahme geht aus einem Beschlussvorschlag hervor, der für die bevorstehende Justizministerkonferenz in Hamburg vorliegt. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betont: „Ein Strafverfahren darf für Kinder, die bereits Opfer einer Straftat geworden sind, nicht zu einem zweiten Trauma werden.“ Die wiederholte Befragung im Gerichtssaal sowie die Konfrontation mit dem Täter stellten für Minderjährige häufig eine erhebliche Belastung dar. Es sei daher notwendig, diese Belastungen auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren.

Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen

Die Strafprozessordnung (§ 58a StPO) erlaubt bereits heute, richterliche Vernehmungen von Kindern auf Video aufzuzeichnen und diese Aufnahmen im Prozess zu verwenden, um die Aussage vor Gericht zu vermeiden. Allerdings handelt es sich hierbei bislang um eine „Soll-Vorschrift“, deren Anwendung in der Praxis selten erfolgt.

Minister Limbach weist darauf hin, dass Videoaufnahmen nicht nur die unmittelbaren und unverfälschten Aussagen sichern, sondern auch Fehler bei der späteren Protokollierung verhindern können. Die Justizministerkonferenz, auf der der Vorschlag diskutiert werden soll, findet vom 11. bis 12. Juni in Hamburg statt.

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