

Osnabrück (ots)
Änderung der Mitversicherung für Ehepartner
Die Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland unterstützen das Vorhaben von Gesundheitsministerin Nina Warken, die kostenlose Mitversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner abzuschaffen. Gleichzeitig unterbreiten sie einen alternativen Vorschlag. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), äußerte im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz, Samstagsausgabe), dass es grundsätzlich sinnvoll sei, dass nicht arbeitende Ehepartner für ihre Gesundheitsversorgung aufkommen. „Wenn die Kinder alt genug sind und keine Pflegebedürftigen im Haushalt leben, sollte die kostenlose Mitversicherung enden“, so Pop. Sie betonte jedoch die Notwendigkeit eines gerechten Modells, um eine übermäßige Belastung von Haushalten mit geringem Einkommen zu vermeiden.
Geplanter Gesetzesentwurf
Der am Donnerstag vom Gesundheitsministerium präsentierte Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2028 ein Zusatzbeitrag von 3,5 Prozent der Einkünfte des beitragspflichtigen Partners erhoben wird. Der vzbv schlägt als Alternative ein Partnersplitting vor, bei dem das Haushaltseinkommen gleichmäßig auf beide Partner verteilt und dann getrennt verbeitragt wird. „Diese Regelung wäre gerechter als das derzeitige System, in dem Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen weniger Beiträge zahlen“, erklärte Pop gegenüber der noz.
Problematik bei der Beitragsberechnung
Aktuell zahlen Paare, bei denen nur ein Partner ein Einkommen erzielt, lediglich einen begrenzten Beitrag, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Pop wies darauf hin, dass eine feste Pauschale oder ein prozentualer Aufschlag, wie von Ministerin Warken vorgeschlagen, auch Geringverdiener belasten würde, während hochverdienende Haushalte weiterhin entlastet blieben.
Finanzierung der Gesundheitsversorgung
Darüber hinaus fordern die Verbraucherschützer, dass der Bund die Kosten für Bürgergeldbezieher übernimmt. „Es ist nicht gerechtfertigt, dass die Gesundheitsversorgung für Bürgergeldempfänger allein von den gesetzlich Versicherten getragen wird“, betonte Pop. Sie fordert, dass die versicherungsfremden Leistungen vom Bund, also von allen Steuerzahlern, finanziert werden sollten. „Finanzminister Lars Klingbeil darf sich dieser Entscheidung nicht entziehen; es geht um Gerechtigkeit“, fügte sie hinzu.
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