Verstöße gegen Spritpreisregelung in NRW bleiben ohne Konsequenzen

Verstöße gegen Spritpreisregel in Nordrhein-Westfalen bleiben bislang ungeahndet

In Nordrhein-Westfalen wurden seit Anfang April 2.634 unzulässige Preiserhöhungen an 447 Tankstellen festgestellt. Dies geht aus einer Auswertung von Daten des Bundeskartellamts hervor. Trotz der zahlreichen Verstöße sind bislang keine Sanktionen verhängt worden.

Fehlende Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten

Der Grund für das Ausbleiben von Bußgeldern liegt darin, dass in Nordrhein-Westfalen bislang keine Behörde für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Spritpreisregel benannt wurde. Das Verbraucherschutzministerium teilte gegenüber der Neuen Westfälischen mit, dass derzeit die erforderlichen Umsetzungsregelungen geprüft werden, einschließlich der Festlegung einer zuständigen Vollzugsbehörde. Ein konkreter Zeitplan für diese Maßnahmen liegt derzeit nicht vor.

Rechtsgrundlage und Überwachung

Verstöße gegen das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Bundeskartellamt überwacht zwar die Einhaltung der Vorschriften, die Verfolgung von Verstößen fällt jedoch in die Zuständigkeit der Bundesländer. Bislang haben nur wenige Länder entsprechende Behörden benannt.

Kritik vom ADAC

Der ADAC äußerte scharfe Kritik an der aktuellen Situation. Andreas Hölzel, Sprecher des ADAC, erklärte gegenüber der Neuen Westfälischen: „Wenn Sanktionen vorgesehen sind, müssen diese auch unmittelbar durchgesetzt werden, sonst verliert die Regelung ihre Wirkung.“ Er bezeichnete die derzeitige Handhabung als „zahnlosen Tiger“.

Weiterführende Informationen

Die vollständige Recherche ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/24337620_Spritpreisregel-in-OWL-Warum-derzeit-kein-einziger-Verstoss-geahndet-wird.html

Pressekontakt