Asylrecht: Keine Abschiebehaft ohne richterlichen Entscheid

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Die verbreitete Praxis, Flüchtlinge ohne richterliche Anordnung festzunehmen, ist rechtswidrig. Über Abschiebehaft muss ein Richter entscheiden – und zwar vorher.

Quelle SZ

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