BGH: Mieter dürfen nicht wegen Namen bei Wohnungssuche diskriminiert werden

Mit ihrem pakistanischen Namen bekam die Klägerin keinen Besichtigungstermin, mit „deutschem“ Namen schon. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt: Der Wohnungsmakler schuldet der Klägerin Schadenersatz.

Quelle SZ

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