Bundesverfassungsgericht: Grundgesetz schützt Menschen überall – theoretisch jedenfalls

Ist die Bundesregierung verantwortlich, wenn völkerrechtswidrige Einsätze in anderen Ländern auf deutschem Boden ermöglicht werden, etwa auf der US-Basis Ramstein? Die höchsten Richter bejahen den Auftrag zum Schutz von Menschen- und Völkerrecht auch im Ausland, aber setzen hohe Hürden für ein Eingreifen .

Quelle SZ

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