Prozess um Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen: Angeklagte weisen juristische Schuld zurück

Dennoch machen sich der damalige Fahrdienstleiter und ein Strecken-Verantwortlicher „große Vorwürfe“. Die Meldung eines Lokführers habe man nicht so verstanden, dass eine „sofortige Reaktion erforderlich“ gewesen wäre.

Quelle SZ

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