Prozess zum Garmischer Zugunglück: Wird die Schwelle 18 einem der beiden Angeklagten zum Verhängnis?

Zwei Gutachter belasten mit ihren Aussagen den damaligen Anlagenverantwortlichen. Dieser hatte Bauarbeiten verschoben und für die Zwischenzeit keine Langsamfahrstelle angeordnet. Ein weiterer Gutachter hatte ihn allerdings entlastet.

Quelle SZ

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