Rechtskolumne: Muss man Tag und Nacht Schnee schippen?

Grundstückseigentümer müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass Wege und Zufahrten von Schnee und Eis befreit werden. Was im Einzelnen für die Räum- und Streupflicht gilt, hängt vom jeweiligen Ort ab.

Quelle SZ

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