Straubing (ots)
Falls das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen aufhebt, wären Erben von Unternehmen verpflichtet, entsprechende Steuern zu entrichten. Insbesondere bei Nachfolgern in mittelständischen Betrieben reicht das private Vermögen häufig nicht aus, um die Steuerlast zu decken. In diesen Fällen müssten die Erben entweder auf das Betriebsvermögen zurückgreifen oder Kredite aufnehmen. Beide Optionen könnten die finanzielle Handlungsfähigkeit der Unternehmen langfristig einschränken und Investitionen in die Zukunft erschweren.
Obwohl der Staat durch die Besteuerung von Firmenerben zusätzliche Einnahmen generieren und damit dem Gerechtigkeitsempfinden Rechnung tragen würde, könnte dies zugleich die wirtschaftliche Stabilität zahlreicher familiengeführter Unternehmen beeinträchtigen. Diese Unternehmen stehen überwiegend loyal zum Standort Deutschland, weshalb eine Belastung ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern und mittelfristig auch die Steuerbasis des Staates schwächen könnte.
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