CDU fordert frühere finanzielle Beteiligung erwachsener Kinder an Pflegekosten
Osnabrück (ots)
Angesichts stark steigender Ausgaben im Pflegebereich spricht sich Albert Stegemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion, für eine frühere finanzielle Beteiligung erwachsener Kinder an den Pflegekosten ihrer Eltern aus. Im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz) erklärte Stegemann, die derzeitige Einkommensgrenze für die Kostenbeteiligung solle gesenkt werden.
Aktuelle Regelung und Kritik
Seit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Jahr 2020 sind Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro verpflichtet, sich an den Pflegekosten der Eltern zu beteiligen. Stegemann bezeichnete diese Grenze rückblickend als „mehr oder weniger willkürlich“ gesetzt.
Folgen ohne politische Gegenmaßnahmen
Ohne Anpassungen drohe dem Pflegesystem ein erheblicher Kostenanstieg. Stegemann warnte, dass die Beiträge bis zum Jahr 2030 von derzeit 3,6 auf 4,6 Prozent steigen könnten, während kinderlose Versicherte mit Beiträgen von bis zu 5,5 Prozent rechnen müssten.
Erbschutz und Vermögensübertragungen
In der öffentlichen Debatte hatte Stegemann bereits Kritik an einem „Erbschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ geäußert. Dabei geht es um den vorzeitigen Vermögensübergang, insbesondere von Immobilien, an die nächste Generation vor Eintritt eines Pflegefalls. Er bekräftigte, dass diese Umgehungstatbestände – sei es beim Eigenheim oder anderen Vermögenswerten – stärker in den Fokus genommen werden müssten.
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