Disziplinarverfahren gegen AfD-Landratskandidaten im Saalekreis eingeleitet
Die Polizeiinspektion Halle hat gegen Uwe Arendt, AfD-Kandidat für das Amt des Landrates im Saalekreis (Sachsen-Anhalt), ein disziplinarisches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem 58-jährigen Kriminalhauptkommissar wird vorgeworfen, während einer mehrmonatigen Krankschreibung seine beamtenrechtlichen Pflichten verletzt zu haben. Dies berichtet die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Samstagausgabe.
Politische Aktivitäten während der Krankschreibung
Nach Angaben der Zeitung war Arendt von Ende Juli des Vorjahres bis Mitte April krankgeschrieben. Während dieses Zeitraums soll er jedoch ehrenamtlich politisch tätig gewesen sein. Als Mitglied des Kreistages und Stadtrat in Merseburg habe er an insgesamt 15 Sitzungen teilgenommen und Wahlkampfveranstaltungen besucht. Dazu zählen unter anderem ein „Triell“ mit anderen Kandidaten Ende März sowie ein Wahlforum Anfang April in Merseburg.
Darüber hinaus habe Arendt Veranstaltungen im Saalekreis besucht und diese Aktivitäten in sozialen Netzwerken dokumentiert. Insgesamt seien rund 20 Beiträge veröffentlicht worden, in denen er sich selbst beworben habe. In einem dieser Beiträge wirbt der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Ulrich Siegmund, unter Verweis auf Arendts Polizeiberuf für dessen politische Erfahrung.
Untersuchungen zu Nebentätigkeit als DJ
Gegen Arendt wird zudem wegen einer Nebentätigkeit ermittelt. Der Beamte, der bei der Polizei Halle hauptsächlich für Einbruch- und Diebstahlsdelikte zuständig ist, ist unter dem Künstlernamen „DJ Eddy“ in der Region als Musiker auf Festen aktiv. In einem Video kündigte er eine musikalische Teilnahme an einer Osterveranstaltung in Merseburg an, deren tatsächliches Stattfinden nun überprüft wird.
Die Nebentätigkeit hatte Arendt im Jahr 2017 von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Allerdings wurde ihm damals ausdrücklich untersagt, diese Tätigkeit während einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit auszuüben. Die Ermittlungen konzentrieren sich darauf, ob Arendt gegen diese Anordnung sowie gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere hinsichtlich der Gesunderhaltung und eines vertrauenswürdigen Verhaltens auch außerhalb des Dienstes.
Arendt selbst äußerte sich gegenüber der Zeitung lediglich mit den Worten: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Das Landesinnenministerium lehnte eine Stellungnahme mit Verweis auf „schutzwürdige Interessen des Beamten“ ab.
Beamtenrechtliche Vorgaben zur Gesundheit und Verhalten
- Beamte sind verpflichtet, ihre Dienstfähigkeit auch im privaten Bereich zu erhalten und Überlastungen zu vermeiden.
- Im Krankheitsfall müssen sie aktiv zur Genesung beitragen und Aktivitäten unterlassen, die den Heilungsprozess verzögern könnten.
Im Jahr 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem ähnlichen Fall, dass ein langzeiterkrankter Beamter seine Wohlverhaltenspflicht verletzt, wenn er trotz Krankschreibung aktiv Wahlkampf betreibt. Es sei widersprüchlich, wenn ein Beamter wegen Krankheit dem Dienst fernbleibt, sich aber gleichzeitig in der Lage sieht, ein anspruchsvolles politisches Amt auszuüben.
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Mitteldeutsche Zeitung
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