Ethikratsvorsitzender fordert Entkriminalisierung von Schwarzfahren
Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, spricht sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens aus. Im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ betonte er, dass nur Vergehen, die sozialethisch als besonders verwerflich gelten, strafrechtlich verfolgt werden sollten. Das einfache Schwarzfahren ohne Überwindung von Zugangsbeschränkungen falle nicht darunter.
Überlastung der Justiz durch Bagatelldelikte
Frister kritisiert, dass das bestehende Gesetz dem Grundsatz der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts nicht gerecht werde. Er fordert eine Anpassung der Rechtslage, da die Justiz durch diese Bagatelldelikte unnötig belastet werde. Nach Angaben des Strafrechtlers führt etwa jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf das Schwarzfahren zurück. Diese Haftstrafen verursachen hohe Kosten für den Staat und tragen nicht zur Resozialisierung bei.
Keine Umwandlung in Ordnungswidrigkeit
Eine Herabstufung des Tatbestands zu einer Ordnungswidrigkeit lehnt Frister ab, da auch diese durch Erzwingungshaft zu einem Gefängnisaufenthalt führen könne. Er sieht das Schwarzfahren vielmehr als zivilrechtliches Unrecht und Vertragsbruch, der entsprechend behandelt werden sollte.
Ausnahmen für Fernverkehr
Eine vollständige Abschaffung des Paragrafen 265a hält Frister nicht für sinnvoll. Insbesondere im Fernverkehr könne das Schwarzfahren weiterhin strafrechtlich relevant bleiben. Recherchen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zufolge entfällt im Jahr 2024 etwa jede achte Anzeige wegen Beförderungserschleichung auf den Fernverkehr.
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