Martin Ney bleibt bis 2043 im Gefängnis

Osnabrück (ots)

Der wegen mehrfacher Mord- und Missbrauchstaten verurteilte Serienmörder Martin Ney, bekannt als „Maskenmann“, muss mindestens bis April 2043 in Haft bleiben. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lüneburg hat bereits Ende 2024 eine Mindestverbüßungsdauer von 32 Jahren festgelegt, wie die Neue Osnabrücker Zeitung (noz) unter Berufung auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft Stade berichtet.

Seit 15 Jahren befindet sich Ney in Haft. Im Jahr 2012 wurde er wegen dreifachen Kindermordes sowie 20-fachen sexuellen Missbrauchs zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Aufgrund der Schwere der Verbrechen wurde damals die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.

Das jüngste Urteil eines französischen Gerichts hat derzeit keine Auswirkungen auf Neys Haftbedingungen in Deutschland. Im Juni 2026 wurde er in Frankreich ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt, und zwar wegen eines Kindermordes aus dem Jahr 2004.

Den deutschen Justizbehörden liegt laut noz bislang keine rechtskräftige Entscheidung aus Frankreich vor. Zudem besteht aktuell kein konkreter Austausch mit den französischen Strafvollstreckungsbehörden. Ob eine Überstellung Neys nach Frankreich erfolgen wird, ist unklar. Aufgrund der in Deutschland festgelegten langen Mindesthaftzeit wird eine Verlegung ins Ausland als eher unwahrscheinlich eingeschätzt.

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