Diskussion um Strafverschärfungen und Selbstanzeige im Steuerrecht
Frankfurt (ots) – Die geplanten Maßnahmen zur Verschärfung von Strafen, die Zentralisierung sowie personelle Verstärkung der Ermittlungsbehörden, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die erleichterte Beschlagnahme von Luxusgütern wie Rolex-Uhren oder Porsche-Fahrzeugen bei Verdacht auf illegale Geldquellen sind seit langem notwendige Schritte.
Allerdings gehen Finanzminister und seine SPD-Kollegin in ihrer Forderung zu weit, indem sie die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige abschaffen wollen, wie es Klingbeil formuliert. Diese Selbstanzeige stellt im deutschen Steuerrecht eine Ausnahme dar und ist kein Zeichen staatlicher Billigung eines rechtswidrigen Verhaltens, sondern beruht auf pragmatischen Erwägungen.
Ohne die freiwillige Offenlegung durch Steuerpflichtige würde der Fiskus oft keine Kenntnis von nicht deklarierten Einkünften erhalten. Das hätte zur Folge, dass dem Staat nicht nur die Nachzahlungen entgingen, sondern auch zukünftige Einnahmen aus bisher unversteuertem Vermögen verloren gingen.
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