Verantwortung des Rechtsstaats im Umgang mit Gefährdern

Straubing (ots)

Auch die Justiz trägt eine Mitverantwortung. Wenn Personen, die als Gefährder eingestuft sind, trotz eindeutiger Warnhinweise unbehelligt bleiben, wenn auferlegte Auflagen nicht ausreichen und eine vorzeitige Entlassung erfolgt, oder wenn Abschiebungen unterbleiben, obwohl eine Gefahr besteht, versagt der Rechtsstaat in seiner Schutzfunktion. Die demokratische Gesellschaft muss daher entschlossener handeln, indem sie Gefährder intensiver überwacht, Strafmaßnahmen konsequenter durchsetzt und im Extremfall auch die Schließung von Vereinen oder Moscheen in Betracht zieht, wenn dort Hassbotschaften und Gewalt gefördert werden.

Eine lückenlose Überwachung aller islamistischen Gefährder ist aufgrund ihrer Vielzahl nicht realistisch. Dennoch muss der Schutz der Allgemeinheit in Deutschland Vorrang vor den individuellen Rechten radikaler Einzelpersonen haben.

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