Halle (ots)
Warnung vor ungewollten Folgen der Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt
Johannes Beleites, der Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, äußerte sich besorgt über die bevorstehenden Änderungen bei den Wahlen der Verfassungsrichter in Sachsen-Anhalt. In einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung betonte er, dass das Verfassungsgericht in der Bevölkerung nach wie vor hohe Akzeptanz genießt. Beleites warnte jedoch davor, dass eine Wahl der Verfassungsrichter künftig nur noch mit einfacher Mehrheit zu einem Gericht führen könnte, das möglicherweise regierungsfreundlich ist.
Langfristige Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit
Beleites wies darauf hin, dass sich durch diese Regelung über einen längeren Zeitraum hinweg eine politische Prägung des Verfassungsgerichts entwickeln könnte. Er äußerte die Befürchtung, dass es in der Zukunft zu einer parteipolitischen Ausrichtung des Gerichts kommen könnte, sei es nach rechts oder links. Diese Entwicklungen könnten nicht sofort eintreten, jedoch könnten sie innerhalb eines Jahrzehnts spürbare Auswirkungen auf den Rechtsstaat haben.
Geplante Änderungen im Landtag
Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen planen, in der kommenden Woche im Landtag eine Reform zu beschließen, die die Wahlmodalitäten für Landesverfassungsrichter anpassen soll. Zukünftig sollen in bestimmten Fällen keine Zweidrittelmehrheiten mehr erforderlich sein. Sollte eine Wahl im Landtag an dieser Mehrheit scheitern, könnte das Landesverfassungsgericht selbst Vorschläge für Richter unterbreiten, die dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Diese Regelung zielt darauf ab, eine dauerhafte Blockade von Richterwahlen durch eine einzelne Landtagsfraktion, insbesondere durch die AfD, zu verhindern. Der Beschluss der Neuregelung ist für Donnerstag vorgesehen.
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