Dass das Verteidigungsministerium eine vom Parlament beschlossene Regelung einfach außer Kraft setzte, ist einem Gutachten zufolge rechtswidrig. Der „Fehler“ des Ministeriums soll nun schnell korrigiert werden.
Meldungen der Tagespresse
Dass das Verteidigungsministerium eine vom Parlament beschlossene Regelung einfach außer Kraft setzte, ist einem Gutachten zufolge rechtswidrig. Der „Fehler“ des Ministeriums soll nun schnell korrigiert werden.
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