Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg weist fast alle Beschwerden des Schauspielers gegen die Berichterstattung zurück. Der Kernvorwurf der „virtuellen Vergewaltigung“ bleibt bestehen. Nur in einem Punkt geben die Richter Ulmen recht.
Meldungen der Tagespresse
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg weist fast alle Beschwerden des Schauspielers gegen die Berichterstattung zurück. Der Kernvorwurf der „virtuellen Vergewaltigung“ bleibt bestehen. Nur in einem Punkt geben die Richter Ulmen recht.
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