Prozess um „Silvestermord“: Lebenslänglich oder Freispruch – eine andere Strafe ist nicht möglich

Vor 45 Jahren soll ein damals „junger Engländer“ einen Münchner erschlagen haben. DNA-Spuren und ein Handabdruck belasten den Angeklagten heute schwer. Oder kommt tatsächlich ein ominöser Unbekannter als Täter in Betracht?

Quelle SZ

Tagged