Der Verein „Rote Hilfe“, in dem Elif Eralp war, darf linksextremen Gewalttätern juristischen Beistand leisten – das gehört zum Rechtsstaat. Aber auch, wer sich an Gesetze hält, kann ein Verfassungsfeind sein.
Meldungen der Tagespresse
Der Verein „Rote Hilfe“, in dem Elif Eralp war, darf linksextremen Gewalttätern juristischen Beistand leisten – das gehört zum Rechtsstaat. Aber auch, wer sich an Gesetze hält, kann ein Verfassungsfeind sein.
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