Aktionsplan der Bundesregierung verschärft Armut durch Leistungskürzungen und Zwangsräumungen

Berlin (ots)

Das Bundeskabinett hat den Aktionsplan gegen sogenannten Sozialbetrug verabschiedet. In der Praxis trifft dieser Plan vor allem sozial schwache Menschen. So werden Sozialleistungen für EU-Bürger*innen eingeschränkt, Zwangsräumungen erleichtert und Personen, die eine Haftstrafe nach Verurteilung nicht antreten, die Grundsicherung entzogen.

Letzteres könnte die Armut weiter verschärfen, da Menschen in prekären Lebenslagen häufiger mit dem Strafrecht in Berührung kommen – etwa durch beschleunigte Verfahren oder unbezahlte Geldstrafen. Zudem bestehen systematische Unterschiede bei der Verfolgung sogenannter Armutsdelikte im Vergleich zu wirtschaftlichen Straftaten, die meist von finanziell besser gestellten Personen begangen werden. Bereits ohne die neuen Maßnahmen wird Sozialleistungsbetrug deutlich strenger verfolgt, wie die Bürgerbewegung Finanzwende kürzlich kritisierte.

Der geplante Entzug der Leistungen bei offenen Haftbefehlen betrifft jedoch nicht unmittelbar Sozialbetrug. In Nordrhein-Westfalen etwa basieren über die Hälfte der offenen Haftbefehle auf Geldstrafen, häufig wegen Ladendiebstahls oder Schwarzfahrens. Die Gerichte hatten diese Delikte ursprünglich als nicht schwerwiegend genug für Freiheitsstrafen eingestuft.

Wer die Geldstrafen nicht begleichen kann, muss Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Studien zeigen, dass hiervon überwiegend Menschen betroffen sind, die in Armut leben oder mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen kämpfen. Viele wurden in Abwesenheit verurteilt, sind nicht erreichbar und wissen möglicherweise nichts von den Haftbefehlen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe kritisiert.

Der Entzug der Grundsicherung für diese Personen stellt somit eine zusätzliche Bestrafung von Armut dar und missachtet den eigentlichen Zweck des Sozialrechts, eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten. Es stellt sich die Frage, ob Menschen mit offenen Haftbefehlen deshalb ihren Anspruch auf Grundsicherung verlieren sollten.

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