Armin Meiwes bleibt vorerst in Haft nach Rücknahme des Entlassungsantrags

Armin Meiwes bleibt weiterhin in Haft

Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordene Straftäter Armin Meiwes verbleibt vorerst im Gefängnis. Anfang September zog er einen Antrag auf bedingte Haftentlassung zurück, wie das Landgericht Kassel der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ auf Anfrage mitteilte.

Meiwes befindet sich seit über 23 Jahren in Haft und hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, seine lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht machte keine Angaben zu den Gründen für die Rücknahme des Antrags. Nach Angaben seines Verteidigers Frank Füglein wird derzeit ein neues psychologisches Gutachten erstellt, bevor ein weiterer Antrag auf Freilassung eingereicht wird.

Hintergrund zum Fall

  • Im Jahr 2001 tötete Meiwes einen Mann mit dessen Einverständnis und verzehrte anschließend Teile der Leiche.
  • Im Jahr 2006 wurde er wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Eine besondere Schwere der Schuld wurde damals nicht festgestellt.

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