Kritik am Entwurf zur Reform der Haftentschädigung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat den aktuellen Gesetzentwurf zur Reform der Haftentschädigung scharf kritisiert und fordert die Einführung einer kostenlosen Erstberatung für unschuldig Inhaftierte. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ bemängelte der DAV, dass eine entsprechende Regelung in dem von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegten Entwurf nicht enthalten sei. Zuvor hatte die Ampelkoalition in einem früheren Entwurf noch eine kostenlose anwaltliche Erstberatung vorgesehen, um Betroffenen die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erleichtern.
Erhöhung der Entschädigungssätze
Hubig präsentierte einen Gesetzentwurf, der vorsieht, die Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte von bisher 75 auf 100 Euro pro Tag anzuheben. Diese Anpassung wurde vom DAV ausdrücklich begrüßt, da der Verband seit Jahren eine Erhöhung der Tagessätze fordert. Zudem soll künftig die bisherige Praxis entfallen, Kosten für Unterkunft und Verpflegung von der Entschädigungssumme abzuziehen. Diese Regelung bezeichnete der DAV als unwürdig und zynisch.
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