Hans-Jürgen Papier kritisiert Lücken im Staatsangehörigkeitsrecht zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts
Osnabrück (ots)
Zum 75. Jahrestag des Bundesverfassungsgerichts äußert der ehemalige Präsident Hans-Jürgen Papier Bedenken hinsichtlich einer unzureichenden Regelung im Grundgesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz) betonte er, dass das deutsche Volk als Träger der Staatsgewalt definiert sei, das Grundgesetz jedoch kaum festlege, wer diesem Volk angehört und wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten kann.
Diese Unklarheit ermögliche es, dass einfache politische Mehrheiten beliebig bestimmen könnten, wer deutscher Staatsbürger wird. Papier bezeichnete dies als eine grundlegende Lücke im Grundgesetz und bedauerte, dass gerade in der Frage der Staatsbürgerschaft keine eindeutigen Regelungen getroffen wurden.
Integration als Voraussetzung für Einbürgerung
Nach Ansicht Papiers sollte die Einbürgerung nicht am Beginn, sondern vielmehr am erfolgreichen Abschluss eines Integrationsprozesses stehen. Gleichzeitig wies er Forderungen zurück, bereits vollzogene sogenannte „Turbo-Einbürgerungen“ rückwirkend aufzuheben. Er erklärte, dass Verwaltungsakte grundsätzlich nur bei Rechtsfehlern rückgängig gemacht werden könnten, da kein Deutscher staatenlos gemacht werden dürfe.
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