Sicherheitspolitik im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Überwachung

Frankfurt (ots)

Die Erfahrungen mit der Geheimpolizei im totalitären NS-Regime haben die Forderung geprägt, dass es in Deutschland keine Institution geben darf, die sowohl heimlich überwacht als auch aktiv eingreift. Dieses Prinzip bleibt auch angesichts veränderter sicherheitspolitischer Herausforderungen unverändert wichtig. Deutschland sieht sich gegenwärtig vielfältigen Bedrohungen gegenüber, darunter Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und Drohneneinsätze, die vor allem von Staaten wie Russland oder China ausgehen und neue Formen der Spionage und Sabotage ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung, den Nachrichtendiensten erweiterte Befugnisse einzuräumen. Dennoch dürfen diese Maßnahmen nicht dazu führen, dass verfassungsmäßige Grenzen überschritten werden. Insbesondere muss klar definiert sein, wo die Verteidigung gegen Angriffe endet und wo ein Gegenangriff beginnt. Das Grundgesetz verankert ein Friedensgebot, das weiterhin Gültigkeit besitzt. Ebenso ist der Schutz der individuellen Freiheitsrechte unverzichtbar. Eine Überwachung von Personen ohne deren Wissen und ohne rechtliche Grundlage widerspricht diesen Prinzipien.

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