Widerrufene Aufnahmezusagen für afghanische Schutzsuchende beschäftigen Bundesverfassungsgericht


Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Widerruf von Aufnahmezusagen für Afghanen

Die Bundesregierung sieht sich zunehmend mit Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe konfrontiert, die sich mit dem Widerruf von Aufnahmezusagen für Schutzsuchende aus Afghanistan befassen. Nach Angaben der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ und einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag sind bis zum 10. April 2026 insgesamt zehn Verfahren beziehungsweise Eilanträge bekannt.

Entzug der Unterstützung für Afghanen in Pakistan

In den vergangenen Wochen wurde rund 300 Afghanen, die überwiegend in Pakistan leben und deren Aufnahmezusagen widerrufen wurden, die Unterstützung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) entzogen. Die Betroffenen wurden aufgefordert, sichere Unterkünfte zu verlassen und entweder nach Afghanistan zurückzukehren oder in ein Drittland weiterzureisen.

Kritik der Linksfraktion an der Bundesregierung

Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, äußerte scharfe Kritik an dem Vorgehen der Bundesregierung. Sie forderte, zunächst eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, bevor Betroffene in eine unsichere Lage gebracht werden. Bünger bezeichnete das Vorgehen als ein „moralisches Versagen erster Güte“ und bemängelte, dass nach jahrelanger Unterstützung gefährdete Personen plötzlich ohne Hilfe dastehen. Zudem verwies sie darauf, dass die Bundeswehreinsätze in Afghanistan auch mit dem Schutz der Frauenrechte begründet wurden, während die Bundesregierung nun besonders gefährdete Frauen den Taliban ausliefere.

Aktuelle Lage und rechtliche Verfahren

  • Bis zum 31. März 2026 haben sich etwa 100 Personen mit widerrufener Aufnahmezusage bereit erklärt, ein Rückkehrangebot der Bundesregierung nach Afghanistan anzunehmen.
  • 785 Personen mit widerrufener Aufnahmezusage werden weiterhin von der Bundesregierung unterstützt.
  • Insgesamt sind rund 500 Gerichtsverfahren in Deutschland anhängig, die sich mit diesem Personenkreis befassen.

Clara Bünger betonte, die Regierung dürfe bei der Einhaltung ihrer Zusagen nicht die Gerichte entscheiden lassen. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten zügig und unkompliziert umgesetzt werden.

Politischer Hintergrund

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde vereinbart, freiwillige Aufnahmeprogramme so weit wie möglich einzustellen.

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