Ein Krebspatient gilt nach fünf Jahren als geheilt, wenn er keine Metastasen und keinen Rückfall hatte. Rechtlich, bei Versicherungen etwa oder Krediten, verfolgt ihn der Krebs ein Leben lang. Ex-Ministerin Kerstin Schreyer will das nicht hinnehmen.
Meldungen der Tagespresse
Ein Krebspatient gilt nach fünf Jahren als geheilt, wenn er keine Metastasen und keinen Rückfall hatte. Rechtlich, bei Versicherungen etwa oder Krediten, verfolgt ihn der Krebs ein Leben lang. Ex-Ministerin Kerstin Schreyer will das nicht hinnehmen.
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