Altersgrenzen für Social Media: Verantwortung der EU statt nationaler Alleingänge

Straubing (ots)

Die Festlegung einer Altersgrenze für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram, YouTube oder X obliegt nicht dem Deutschen Bundestag und auch nicht der Bundesministerin für Familie und Bildung, Karin Prien (CDU). Zwar kann die Ministerin ihre Position und Argumente in der Debatte einbringen, die Zuständigkeit liegt jedoch bei der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund wird derzeit auf EU-Ebene über eine gemeinsame Linie verhandelt. Eine eigens eingesetzte Expertenkommission spricht sich gegen nationale Alleingänge aus.

Während Ministerin Prien eine Altersgrenze von 13 Jahren befürwortet, diskutieren andere europäische Staaten über ein Mindestalter von 16 Jahren. Erfahrungen aus Australien zeigen, dass Verbote leicht umgangen werden können. Eine effektivere Maßnahme wäre es, Betreiber sozialer Plattformen dazu zu verpflichten, Inhalte entsprechend dem deutschen Jugendschutzgesetz zu regulieren. Dabei ist es unerheblich, wie die Anbieter die technischen Schutzmechanismen umsetzen, entscheidend ist deren Wirksamkeit. Obwohl Plattformbetreiber wie Instagram dies vermutlich ablehnen werden, kann die EU solche Vorgaben durchsetzen – gegebenenfalls auch mit Unterstützung aus Deutschland.

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