Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde von AfD-Abgeordnetem Schmidt an
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des sachsen-anhaltischen Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt (AfD) zur mündlichen Verhandlung zugelassen. Dies berichtete die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Wochenendausgabe. Schmidt richtet sich gegen seinen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Die Verhandlung ist für Anfang November angesetzt.
Hintergrund des Ausschlusses
Zu Beginn dieses Jahres hatte Schmidt mit kritischen Äußerungen gegenüber Parteikollegen eine Debatte um Vetternwirtschaft ausgelöst. Kurz darauf wurde er von der Bundestagsfraktion ausgeschlossen. In einer Stellungnahme gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung erklärte Schmidt, er wolle gegen den Ausschluss vorgehen, da er sich weiterhin den Zielen der AfD verpflichtet sehe und seine Zugehörigkeit zur Fraktion wiederherstellen wolle.
- Schmidt betont die erheblichen Folgen des Ausschlusses auf seine parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten.
- Er hält eine gerichtliche Klärung der verfassungsrechtlichen Grenzen eines solchen Ausschlusses für notwendig.
Rechtsweg und weitere Verfahren
Der Schritt vor das Bundesverfassungsgericht sei keine politische Eskalation, sondern eine Geltendmachung seiner Abgeordnetenrechte. Parallel dazu läuft gegen Schmidt ein Parteiausschlussverfahren.
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