Straubing (ots)
Die geplanten Änderungen betreffen nicht nur Journalisten und Abgeordnete. Grundsätzlich kann jeder Bürger gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in Akten, Vermerke, E-Mails oder Kalendereinträge verlangen – bisher ohne Einschränkungen. Allerdings könnten die Kosten für solche Anfragen von derzeit maximal 500 Euro auf mehrere Tausend Euro ansteigen. Fraglich bleibt, wer neben der Presse dieses Recht unter den neuen Bedingungen noch nutzen wird.
Besonders kritisch ist der Eindruck, dass die Bundesregierung mit dieser Gesetzesänderung das IFG einschränken möchte, obwohl einzelne Regierungsmitglieder in der Vergangenheit selbst durch IFG-Recherchen unter Druck geraten sind.
Die vorgebrachten Begründungen wirken wenig überzeugend, egal ob sie sich auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit oder auf den Abbau von Bürokratie beziehen. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, sensible Informationen und Namen zu schwärzen, wenn deren Offenlegung die öffentliche Sicherheit gefährden könnte.
Es besteht die Gefahr, dass der Vorstoß der Bundesregierung kontraproduktiv wirkt. Die SPD kündigt Widerstand gegen die geplanten Einschränkungen an. Zudem war vielen Bürgern bislang nicht bewusst, dass sie dieses Auskunftsrecht besitzen. Durch die geplanten Änderungen könnte sich dies ändern und mehr Menschen könnten ihr Recht auf Informationszugang wahrnehmen.
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