Reform der Geheimdienste: Aktives Handeln zur Gefahrenabwehr

Straubing (ots)

Über viele Jahre hinweg beschränkten sich die deutschen Nachrichtendienste – der Bundesnachrichtendienst (BND) im Ausland und das Bundesamt für Verfassungsschutz im Inland – hauptsächlich auf das Sammeln von Informationen. Sie beobachteten feindliche Aktivitäten im Internet, ohne aktiv eingreifen zu dürfen, und dokumentierten diese lediglich. Mit der aktuellen Reform soll sich diese Praxis grundlegend ändern. Statt nur zu reagieren, sollen die Dienste künftig auch aktiv handeln können – eine längst notwendige Entwicklung.

Dabei gilt es, eine sorgfältige Abwägung zwischen der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bürgerrechte sowie der individuellen Freiheit vorzunehmen. Effektive und zugleich kontrollierte Nachrichtendienste stellen keine Bedrohung für die demokratische Ordnung dar, sondern dienen dem Schutz der Demokratie und ihrer Bürger.

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