Rentenkommission fordert Reform der Beamtenpensionen zur Vermeidung von Gehaltssprüngen vor dem Ruhestand

Rentenkommission schlägt neue Berechnung der Beamtenpensionen vor

Die Rentenkommission fordert eine Änderung bei der Berechnung der Pensionen für Beamte, um kurzfristige Gehaltserhöhungen vor dem Ruhestand zu verhindern. Peter Bofinger, Ökonom und Mitglied der Kommission, erklärte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz), dass es häufig vorkomme, dass Beamte im letzten Dienstjahr befördert werden, um eine höhere Pension zu erhalten. Dem solle durch eine neue Berechnungsgrundlage entgegengewirkt werden.

Vorschlag zur Berücksichtigung der letzten Dienstjahre

Bisher basiert die Höhe der beamtenrechtlichen Altersbezüge auf der letzten Besoldungsstufe, sofern diese mindestens zwei Jahre vor Renteneintritt bezogen wurde. Dies führt dazu, dass das Gehalt in der Regel am Ende der Dienstzeit den Pensionen zugrunde gelegt wird. Im Gegensatz dazu wird bei Angestellten das durchschnittliche Einkommen über die gesamte Erwerbsbiografie für die gesetzliche Rente herangezogen. Bofinger erläuterte, dass die Kommission diese Differenz ausgleichen möchte, indem künftig die letzten fünf bis zehn Jahre vor dem Ruhestand in die Berechnung einbezogen werden. Die endgültige Entscheidung darüber liegt jedoch beim Bundesverfassungsgericht.

Empfehlungen zur Angleichung der Alterssicherung

Im Bericht der Rentenkommission wird eine Erwerbstätigenversicherung, die auch Beamte einschließt, als wünschenswertes Modell der Alterssicherung bezeichnet. Allerdings wird eingeräumt, dass eine Umsetzung in naher Zukunft schwierig sein könnte. Die Kommission schlägt vor, Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Erhöhung des Renteneintrittsalters oder eine Absenkung des Rentenniveaus, auch auf Beamte zu übertragen.

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