Rentenkommission verteidigt Ablehnung der Rente nach Beitragsjahren
Mitglieder der Rentenkommission haben die von Manuela Schwesig kritisierte Ablehnung eines Renteneintritts basierend auf Beitragsjahren verteidigt und die Befürworter dieses Modells als unwissend bezeichnet. Sozialökonom Georg Cremer erklärte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz), dass die Befürworter nie überzeugend dargelegt hätten, warum dieser Vorschlag zu mehr Gerechtigkeit führen solle. Er verwies auf das Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung: „Ob 45 Entgeltpunkte in 45 Jahren zum Durchschnittsgehalt oder in 40 Jahren bei einem überdurchschnittlichen Einkommen erworben wurden, sollte keinen Unterschied machen.“
Kritik an Vorschlag von Jens Südekum
Ökonom Peter Bofinger äußerte gegenüber der „noz“ ebenfalls Kritik: „Ein Akademiker, der erst mit 45 Jahren ins Berufsleben einsteigt und danach 20 Jahre das Durchschnittseinkommen erzielt, erhält nur die Hälfte der Rente eines Arbeitnehmers, der 40 Jahre gearbeitet hat. Warum sollte dieser Akademiker dann auch noch später in Rente gehen?“ Bofinger warnte davor, dass ein späterer Renteneintritt für solche Personen gesundheitlich problematisch sein könnte. Er unterstellte Politikern und Wissenschaftlern, die eine Rente nach Beitragsjahren fordern, mangelndes Verständnis des Rentensystems.
Der Vorschlag stammt von Jens Südekum, Wirtschaftsberater von Finanzminister und SPD-Vorsitzendem Lars Klingbeil. Unterstützung erhielt die Idee unter anderem von Bundeskanzler Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder. Die Rentenkommission lehnte den Vorschlag jedoch ab, was unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) scharf kritisiert wurde. Schwesig forderte im ZDF, dass es möglich sein müsse, dass jemand, der bereits mit 20 Jahren in den Beruf einsteigt und Beiträge zahlt, früher in Rente gehen kann als jemand, der erst mit 30 Jahren beginnt. Eine Entscheidung zur Rentenreform könnte bereits im Koalitionsausschuss an diesem Mittwoch getroffen werden.
Beispiel zur Verdeutlichung der Kritik
Bofinger erläuterte seine Position anhand eines Beispiels: „Herr Müller arbeitet 45 Jahre und erzielt das Durchschnittseinkommen, Frau Maier arbeitet 40 Jahre. Beide gehen im gleichen Alter in Rente. Herr Müller hat 45 Entgeltpunkte, Frau Maier 40. Das bedeutet, Herr Müller erhält 12,5 % mehr Rente. Wenn Herr Müller nun zwei Jahre früher in Rente gehen darf, ist das ein Vorteil, der nicht durch seine Beitragszahlungen gedeckt ist.“
Er fügte hinzu, dass Herr Müller weiterhin die Möglichkeit habe, vorzeitig in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen von 7,2 % bei zwei Jahren vorzeitigem Renteneintritt. Trotz Abschlägen bliebe seine Rente höher als die von Frau Maier. Bofinger forderte abschließend, dass Politiker einen Pflichtkurs zum „Einmaleins der Rente“ absolvieren sollten.
Weitere Bedenken der Rentenkommission
Georg Cremer wies zudem darauf hin, dass die Befürchtung bestehe, dass eine abschlagsfreie vorzeitige Rente, ähnlich wie bei der „Rente mit 63“, vor allem von Personen mit besseren Erwerbsbiographien genutzt werde. Außerdem würde das Signal ausgesendet, dass eine längere Ausbildung oder ein Studium automatisch einen späteren Renteneintritt bedeuten müsse. Um Härten zu vermeiden, schlägt die Kommission einen erleichterten Rentenzugang nach einer individuellen Gesundheitsprüfung vor.
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