Stuttgart (ots)
Andreas Scheuer wird nicht strafrechtlich belangt, obwohl seine Fehlentscheidungen bei der Einführung der Pkw-Maut dem Staat einen Schaden von etwa 250 Millionen Euro verursacht haben. In seiner Funktion als Verkehrsminister ignorierte er die Warnungen von Experten, um den politischen Willen der CSU durchzusetzen. Diese Vorgehensweise war zwar unklug, stellt jedoch keine Straftat dar. Politiker treffen Entscheidungen, die sich im Nachhinein als falsch herausstellen können. Eine juristische Verfolgung solcher Fehlentscheidungen würde die Bereitschaft zu politischen Handlungen erheblich einschränken.
Dennoch ist es notwendig, Fehler gründlich zu untersuchen. Dies geschah im Rahmen eines Untersuchungsausschusses, in dem Scheuer offenbar nicht immer vollständig wahrheitsgemäß aussagte. Während im politischen Alltag eine gewisse Nachlässigkeit bei der Wahrheitserzählung üblich sein mag, gelten vor Gericht und in parlamentarischen Untersuchungen strengere Maßstäbe. Die Bemühungen, diese Regeln durchzusetzen, sind daher zu begrüßen. Häufig auftretende Erinnerungslücken in Ausschüssen, die Zweifel rechtfertigen, sollten nicht toleriert werden.
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