Verschärfung der Strafen für K.o.-Tropfen bei Sexualverbrechen in Deutschland

Justizministerin Hubig fordert strengere Strafen für K.o.-Tropfen bei Sexualdelikten

Osnabrück (ots) – Im Vorfeld der Bundestagsabstimmung an diesem Freitag hat Justizministerin Stefanie Hubig eine Verschärfung der Strafandrohungen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Sexualverbrechen gefordert. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ betonte die SPD-Politikerin, dass das Gesetz ein deutliches Signal an Täter, potenzielle Täter und Betroffene sende. Die geplante Mindeststrafe von fünf Jahren unterstreiche die Schwere des Unrechts.

K.o.-Tropfen künftig als gefährliches Mittel eingestuft

Hubig erläuterte, dass K.o.-Tropfen zukünftig rechtlich wie eine Waffe oder ein anderes gefährliches Mittel behandelt werden sollen. Der Einsatz solcher Betäubungsmittel stelle ein schwerwiegendes Problem dar, insbesondere für Frauen, die in Bars oder auf Partys unbemerkt Substanzen in ihre Getränke gemischt bekommen und anschließend sexuell missbraucht werden.

Missbrauch auch im privaten Umfeld

Darüber hinaus gebe es Fälle, in denen Männer ihre Partnerinnen betäuben und selbst vergewaltigen oder diese von anderen Männern missbrauchen lassen. Teilweise würden diese Taten gefilmt und im Internet verbreitet. Hubig verwies in diesem Zusammenhang auf den Fall Gisèle Pelicot sowie weitere Vorfälle in Deutschland.

„Die Verabreichung von K.o.-Tropfen durch den eigenen Partner, möglicherweise im gemeinsamen Zuhause, ist besonders heimtückisch und hinterhältig“, so die Ministerin. „Die psychischen Verletzungen der Betroffenen sind kaum vorstellbar.“

Rechtliche Bedenken entkräftet

Hubig wies Kritik des Bundesrats zurück, wonach ein größerer zeitlicher Abstand zwischen der Verabreichung der Tropfen und der Tat eine strengere Bestrafung erschweren könnte. Sie betonte, dass es kein Schlupfloch gebe, aber im Rechtsstaat ein Angeklagter freigesprochen werden müsse, wenn ihm die Tat nicht nachgewiesen werden könne.

„Auch wenn der Nachweis bei K.o.-Tropfen schwierig ist, ist er nicht unmöglich. Es kommt immer wieder zu Verurteilungen wegen des Einsatzes von K.o.-Tropfen. Für Täter besteht somit ein reales Risiko, entdeckt und streng bestraft zu werden“, erklärte Hubig.

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