Rückkehr zur Schwarzen Pädagogik im Umgang mit Erwerbslosen

Rückkehr der Schwarzen Pädagogik im Hartz-IV-System

Berlin (ots)

Die Ampel-Koalition hatte einst angekündigt, Menschen in Arbeitslosigkeit auf Augenhöhe zu begegnen und das Hartz-IV-System hinter sich zu lassen. Solidarität, Zusammenhalt und Menschlichkeit sollten die Grundlage der Sozialpolitik bilden. Nun jedoch führen SPD und CDU gemeinsam Maßnahmen ein, die an die rigiden Prinzipien der sogenannten Schwarzen Pädagogik erinnern. Wer Termine versäumt, dem droht künftig ein Abzug von 30 Prozent des ohnehin knappen Regelsatzes – eine Disziplinierungsstrategie gegenüber angeblich „faulen“ Arbeitslosen.

Finanzielle Einsparungen bleiben aus

Während Vertreter der CDU ursprünglich Einsparungen in Milliardenhöhe propagierten, relativierte das SPD-geführte Sozialministerium diese Erwartungen schnell. Bei einem Gesamtbudget für das Bürgergeld von 41 Milliarden Euro seien lediglich niedrig zweistellige Millionenbeträge einsparbar. Zudem wird der erhöhte Verwaltungsaufwand durch die Reform mittelfristig die Kosten eher steigen lassen.

Arbeitsmarkt und Disziplinierungsapparat

Finanzielle Aspekte scheinen in bestimmten Bereichen keine Rolle zu spielen, etwa im Verteidigungshaushalt oder bei Maßnahmen zur Kontrolle von Erwerbslosen. Bereits unter Hartz IV wurde ein umfangreicher Apparat zur Disziplinierung von Arbeitslosen aufgebaut – ein Aufwand, der sich angesichts zunehmender Arbeitsplatzverluste im verarbeitenden Gewerbe weiter erhöhen wird. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gehen dort monatlich etwa 15.000 Arbeitsplätze verloren, viele davon hochqualifizierte Stellen.

Verschärfte Anforderungen im Jobcenter

Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft und die auf das Jobcenter angewiesen sind, sollen künftig deutlich spüren, dass sie keine Ansprüche stellen dürfen. Wer auf eine Stelle entsprechend seiner Qualifikation besteht, riskiert den vollständigen Wegfall aller Leistungen, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Prinzip „Vorrang für Beschäftigung“ zwingt Leistungsbezieher dazu, auch schlecht bezahlte Tätigkeiten anzunehmen und sich in der Rolle des Bittstellers zu sehen.

Ungleichheit zwischen Beschäftigten und Unternehmensführung

Während Arbeitslose unter verschärften Bedingungen leiden, können Manager in Konzernen weiterhin ohne Einschränkungen tausende Mitarbeiter entlassen, selbst wenn diese mit ihren Leistungen die hohen Boni der Führungskräfte ermöglichen. Es besteht keine Verpflichtung, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen oder für die soziale Absicherung der Entlassenen Sorge zu tragen. Der Staat übernimmt nicht nur keine Verantwortung für die Unternehmensführung, sondern übernimmt vielmehr die Rolle des Erziehers gegenüber den Betroffenen und senkt damit deren Verhandlungsmacht – zum Vorteil der Arbeitgeber.

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