Änderungen an Stromgesetz-Plänen der Bundesregierung gefordert

SPD kritisiert Pläne zur Stromgesetzgebung von Bundeswirtschaftsministerin Reiche

Frankfurt/Berlin (ots)

Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, fordert umfassende Änderungen an den aktuellen Entwürfen zur Stromgesetzgebung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). In einem Gespräch mit der „Frankfurter Rundschau“ äußerte Scheer Bedenken, dass Netzanschlussbeschränkungen, Förderdeckelungen sowie die geplante Direktvermarktungspflicht für kleinere Solaranlagen Investitionen in erneuerbare Energien erheblich hemmen könnten. Diese Maßnahmen stünden im Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag festgelegten Ausbauzielen der Erneuerbaren Energien. Die Befürchtungen der Branche vor einer erneuten Verlangsamung des Ausbaus teilt sie ausdrücklich.

Kritik am Redispatch-Vorbehalt und Netzanschlussregelungen

Besondere Kritik richtet Scheer gegen den vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt für neue Wind- und Solaranlagen in Regionen mit stark belasteten Stromnetzen. Anstatt den Ausbau in diesen Gebieten einzuschränken, sollten nach ihrer Ansicht Anreize geschaffen werden, um überschüssigen Strom durch den Einsatz von Speichern und flexiblen Verbrauchern effizienter zu integrieren. Scheer betont: „Die geplanten Netzanschluss-Hemmnisse setzen keine Impulse für Systemintegration und Speicher, sondern führen zu einem deutlichen Rückgang beim Ausbau.“ Zudem weist sie darauf hin, dass eine von Ministerin Reiche angekündigte „Neuausrichtung“ der Energiewende nicht im Koalitionsvertrag verankert sei.

Gemeinsame Finanzierung des Hitzeschutzes gefordert

Im Bereich des Hitzeschutzes plädiert Scheer für eine verstärkte Zusammenarbeit und gemeinsame Finanzierung zwischen Bund und Ländern. Die SPD strebt an, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Obwohl die Union bislang zurückhaltend oder ablehnend auf diesen Vorschlag reagiert habe, zeigt sich Scheer zuversichtlich, dass hierzu noch Verhandlungen stattfinden werden. Eine Änderung des Grundgesetzes sei aus ihrer Sicht notwendig, um die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu erleichtern. Für eine solche Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich.

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