Stuttgart (ots)
Es bestehen vor allem taktische Gründe für eine vorsichtige Haltung bezüglich eines möglichen Verbots der AfD, nicht jedoch inhaltliche. In Ostdeutschland geben rund 40 Prozent der Befragten an, die AfD wählen zu wollen. Ein Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht könnte daher zusätzlichen Unmut hervorrufen. Das Gericht in Karlsruhe, bislang als eine der letzten weithin respektierten Institutionen, würde dadurch in den Mittelpunkt eines intensiven gesellschaftlichen Konflikts geraten.
Die anhaltenden Diskussionen über das Verbotsverfahren spiegeln eine gewisse Schwäche wider und können als riskantes Zögern interpretiert werden. Die Vorstellung, die AfD durch politische Maßnahmen einfach „wegregieren“ zu können, erweist sich als unrealistisch. Es ist notwendig, klarzustellen, dass Hass, Rassismus, Nationalismus und autoritäre Tendenzen keinen Platz in einer demokratischen Gesellschaft haben.
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