Jürgen Trittin fordert gezieltes Verbot bestimmter AfD-Landesverbände
Der ehemalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) hat angesichts der Wahlerfolge der AfD die Einführung eines Parteiverbots für einzelne Landesverbände der Partei gefordert. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ betonte Trittin, dass insbesondere jene Verbände verboten werden sollten, die offen verfassungswidrig agieren.
Rechtsextreme Strukturen im Fokus
Als Beispiele nannte Trittin die AfD-Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen, die seiner Ansicht nach eindeutig rechtsextreme Tendenzen aufweisen. Er unterstrich die Notwendigkeit, konsequent gegen solche Organisationen vorzugehen und den juristischen Weg eines Parteiverbots zu beschreiten.
Rechtliche Grundlage für ein Verbot
Der ehemalige Grünen-Politiker sieht die rechtliche Basis für ein Verbot als gegeben an und verweist dabei auf das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD, das 2017 vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich sei, jedoch aufgrund ihrer politischen Bedeutungslosigkeit nicht verboten werden könne. Trittin erläuterte dazu: „Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.“
Er fügte hinzu, dass diese Argumentation bei der AfD nicht anwendbar sei, da die Partei eine deutlich größere politische Relevanz habe. Daher sei ein Verbot unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung durchaus gerechtfertigt.
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